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Eignungsprüfung NEU – Reformierung der Eignungsprüfung

Wichtige Information! Bitte zur Kenntnisnahme! (Stand 16.01.2024)    Die Eignungsprüfung wird laut Verordnung des Bundesministeriums verändert. Laut Bundesgesetzblatt entfallen folgende Prüfungsgebiete mit sofortiger Wirkung: Musikalische Bildbarkeit Körperliche Gewandtheit und Belastbarkeit Kreative Bildbarkeit Die Überprüfung der Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit wird im veränderten Ausmaß weiter bestehen bleiben. Sobald wir weitere Informationen haben, werden diese sofort bereitgestellt.  
Michael
16. Jänner 2024